Gewähltes Thema: Rechtliche Aspekte bei Immobilientransaktionen

Der Weg zum rechtssicheren Kaufvertrag

In Deutschland sorgt der Notar als neutrale Instanz für eine ausgewogene Vertragsgestaltung, erklärt rechtliche Folgen, prüft Identitäten und organisiert Fälligkeitsvoraussetzungen. Er ersetzt jedoch keine umfassende Rechts- oder Bausachverständigenprüfung. Stellen Sie Ihre Fragen frühzeitig und lassen Sie sich die einzelnen Klauseln ausführlich erläutern.

Der Weg zum rechtssicheren Kaufvertrag

Die Auflassung ist die Einigung über den Eigentumsübergang, abgesichert durch die Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Der Kaufpreis wird erst fällig, wenn Nachweise wie Löschungsbewilligungen und Genehmigungen vorliegen. Definieren Sie klar, wann Nutzen, Lasten und Gefahr übergehen, und fordern Sie eine transparente Checkliste vom Notariat an.

Grundbuch, Baulasten und Dienstbarkeiten im Blick

Abteilung I zeigt Eigentümer, Abteilung II Lasten und Beschränkungen, Abteilung III Grundpfandrechte. Achten Sie auf Rangfolgen, Vormerkungen und zu löschende Belastungen. Fordern Sie einen aktuellen Auszug an und lassen Sie unklare Einträge erläutern. Schreiben Sie uns, welche Eintragungen Sie besonders verwirrt haben.

Grundbuch, Baulasten und Dienstbarkeiten im Blick

Baulasten stehen nicht im Grundbuch, sondern beim Bauamt. Sie regeln etwa Stellplätze oder Abstandsflächen und können Ihren Gestaltungsspielraum erheblich einschränken. Eine Leserin berichtete, wie ein Carport wegen einer alten Baulast weichen musste. Prüfen Sie auch Geh- und Fahrrechte sorgfältig vor der Beurkundung.

Sorgfalt vor dem Kauf: Due Diligence, die sich auszahlt

Baupläne, Baugenehmigungen, Energieausweis, Wartungsprotokolle, Rechnungen, Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlung, Versicherungsnachweise und Mietverträge gehören auf den Tisch. Legen Sie eine strukturierte Liste an, markieren Sie Lücken und haken Sie nach. Kommentieren Sie gern, welche Dokumente Ihnen den entscheidenden Hinweis geliefert haben.

Vermietete Objekte, WEG und Gemeinschaftsrecht

Kauf bricht nicht Miete

Nach § 566 BGB tritt der Käufer in bestehende Mietverhältnisse ein. Kautionen, Nebenkostenabrechnungen und Rechte sowie Pflichten gehen über. Prüfen Sie Mietverträge auf Indexklauseln und Staffeln. Planen Sie einen freundlichen Mieter-Informationsbrief. Haben Sie bewährte Formulierungen? Teilen Sie sie gern mit uns.

Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Beschlüsse

In Wohnungseigentumsanlagen entscheiden Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung über Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Protokolle zeigen Streitpunkte, Sanierungspläne und Beschlüsse. Eine Käuferin entdeckte so rechtzeitig eine geplante Dachsanierung. Fragen Sie nach Beschluss-Sammlungen und Kostenverteilern. Kommentieren Sie, welche Punkte Sie immer zuerst prüfen.

Hausgeld, Instandhaltungsrücklage und Haftung

Prüfen Sie Rücklagenstand, fällige Umlagen und offene Zahlungen. Altbeschlüsse können Sie binden, neue Risiken zeichnen sich darin ab. Verstehen Sie, welche Positionen umlagefähig sind und wie Zahlungsmodalitäten laufen. Abonnieren Sie unseren Newsletter für Checklisten rund um WEG-Käufe und verwertbare Praxisbeispiele.

Öffentlich-rechtliche Stolpersteine, Steuern und Vorkaufsrechte

Die Steuer entsteht regelmäßig mit der Beurkundung; der Notar meldet den Erwerb. Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung erfolgt keine Umschreibung. Prüfen Sie rechtzeitig Zuordnungen im Vertrag. Tragen Sie Fristen direkt ein und teilen Sie in den Kommentaren, wie Sie Ihren Zeitplan organisiert haben.
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