Grundbuch, Baulasten und Dienstbarkeiten im Blick
Abteilung I zeigt Eigentümer, Abteilung II Lasten und Beschränkungen, Abteilung III Grundpfandrechte. Achten Sie auf Rangfolgen, Vormerkungen und zu löschende Belastungen. Fordern Sie einen aktuellen Auszug an und lassen Sie unklare Einträge erläutern. Schreiben Sie uns, welche Eintragungen Sie besonders verwirrt haben.
Grundbuch, Baulasten und Dienstbarkeiten im Blick
Baulasten stehen nicht im Grundbuch, sondern beim Bauamt. Sie regeln etwa Stellplätze oder Abstandsflächen und können Ihren Gestaltungsspielraum erheblich einschränken. Eine Leserin berichtete, wie ein Carport wegen einer alten Baulast weichen musste. Prüfen Sie auch Geh- und Fahrrechte sorgfältig vor der Beurkundung.